Sozialwerk der brandenburgischen Landesbediensteten e.V.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zum Thema Mitgliedschaft und Beantragung eines Erholungsplatzes:

    Wer kann Mitglied werden?
    Wie kann ich Mitglied werden?
    Ich gehe in den Ruhestand, bin ich weiterhin Mitglied?
    Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
    Wie beende ich meine Mitgliedschaft?
    Wie beantrage ich einen Erholungsplatz?
    Wie beantrage ich einen kurzfristig verfügbaren Erholungsplatz?
    Berechnungsblatt zum Nachweis der Gemeinnützigkeit?
    Anmeldefristen für die Ferienzeiten und Kinderferienbetreuung?
    Hat das Einkommen Einfluß auf die Vergabe von Erholungsplätzen?
    Wann finden Mitgliederversammlungen des Sozialwerkes statt?
    Wie kann ich Mitglied im Vorstand des Sozialwerkes werden?

 

 

Wer kann Mitglied im Sozialwerk der brandenburgischen Landesbediensteten e.V. werden?

Mitgliedschaft laut Satzung § 4

(1) Ordentliche Mitglieder des Sozialwerkes können werden:

a) Richter, Beamte, Arbeitnehmer sowie Auszubildende von Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg

b) Personen, die nicht mehr im Berufsleben stehen, der unter a) genannten Gruppen (Ehemalige),

c) Kinder, Ehegatten/Partner und Hinterbliebene (Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder) von Mitgliedern der unter a) und b) genannten Gruppen.

(2) Ordentliches Mitglied können mit Zustimmung des Vorstandes auch andere natürliche Personen werden.

(3) Beschäftigte, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können auf Vorschlag eines Vereinsorgans durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind nicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet.

(4) Die Mitgliedschaft beginnt am 01. des Monats, in dem die Unterzeichnung der Beitrittserklärung erfolgt oder am 01. des vom Unterzeichner gewünschten Monats.

 

Siehe: Satzung des Sozialwerkes der brandenburgischen Landesbediensteten e.V.

Wie kann ich Mitglied werden?

Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und senden sie unterschrieben an die Geschäftsstelle des Sozialwerkes.

Sie finden uns im:

Sozialwerk der brandenburgischen Landesbediensteten e.V.
Sitz beim: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam

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Ich gehe in den Ruhestand, bin ich weiterhin Mitglied?

Mitglieder, die aus dem Berufsleben ausscheiden, bleiben Mitglied!

Bitte teilen Sie uns Änderungen des Namens, Wechsel der Dienststelle, des Wohnortes o.ä. umgehend mit, damit wir Sie nach wie vor erreichen können.

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Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag für das Sozialwerk richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen.

Er beträgt mindestens 35,- Euro jährlich. Gerne können Sie diesen auch höher festlegen.

Im Mitgliedsbeitrag sind Ehe-/Lebenspartner sowie die im Haushalt lebenden, nicht selbstständigen Kinder unter 18 Jahren enthalten.

Bitte geben Sie bei der Überweisung des Beitrages folgenden Verwendungszweck an:

    Ihren Vor- und Nachnamen
    Ihre Mitgliedsnummer sowie
    das Wort „Mitgliedsbeitrag“

Unsere Bankverbindung lautet:

Sozielwerk bb LB

Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
IBAN: DE39 1605 0000 3505 1516 95
BIC: WELADED1PMB

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Wie beende ich meine Mitgliedschaft?

Wir bedauern es sehr, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden wollen!

Vielleicht waren Sie mit unseren Leistungen unzufrieden?
Wir würden uns über Ihre Erfahrungen, Anregungen oder Kritiken sehr freuen!

Sie erreichen uns per E-Mail oder per Post.

Ende der Mitgliedschaft laut § 5 unserer Satzung:

(1) Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt, der nur zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden kann, wenn die Erklärung mindestens drei Monate vorher dem Sozialwerk schriftlich zugegangen ist,

b) durch Tod,

c) durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn der Beitragsrückstand zwei Jahresbeiträge erreicht. Über die Streichung entscheidet der Vorstand

d) durch Ausschluss, wenn das Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder wenn es satzungsmäßigen oder anderen Verpflichtungen dem Verein gegenüber schuldhaft nicht nachkommt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

(2) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf Zahlung rückständiger Beitragsforderungen.

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Wie beantrage ich einen Erholungsplatz?

Um einen Erholungsplatz zu beantragen, benötigen Sie folgendes Formular:

    Erholungsantrag

Dieses beinhaltet sowohl den Erholungsantrag als auch das Berechnungsblatt zum Nachweis der Gemeinnützigkeit mit genauer Erläuterung.

Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden uns diese per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle des Sozialwerkes.

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Wie beantrage ich einen kurzfristig verfügbaren Erholungsplatz?

Bitte schauen Sie dafür unter „Freie Plätze“. Wählen Sie ein geeignetes Erholungsobjekt aus und reservieren Sie es telefonisch bei der Geschäftsstelle.

Ist der Erholungsplatz verfügbar und reserviert, dann senden Sie uns wie gewohnt Ihren Erholungsantrag zu.

Des Weiteren können Sie sich über Restplätze unserer Kooperationspartner informieren. Auch hier gilt, telefonisch vorreservieren und im Anschluß Ihren Erholungsantrag an unsere Geschäftsstelle senden.

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Berechnungsblatt zum Nachweis der Gemeinnützigkeit?

Das Sozialwerk der brandenburgischen Landesbediensteten e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er erhält Steuervergünstigungen um sozial schwächer gestellte teilnehmende Personen zu unterstützen.

Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden. Daher ist es notwendig, das Berechnungsblatt zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ordnungsgemäß auszufüllen und eventuell erforderliche Bescheinigungen beizufügen.

Hier finden Sie eine genaue Erklärung zum Ausfüllen des Nachweises:

    Erklärung Gemeinnützigkeitsformular

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Anmeldefristen für die Ferienzeiten und Kinderferienbetreuung?

Um eine optimale Planung unserer Erholungsobjekte zu gewährleisten, bitten wir Sie, für unsere Ferienzeiten folgende Abgabetermine zu berücksichtigen.

Abgabefristen:

Sommerferien bis zum 15. Januar
Winterferien bis zum 1. Juli
Kinderferienlager bis zum 31. März

Nach Planungsabschluss können restliche freie Erholungsplätze auch kurzfristig gebucht werden.

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Hat das Einkommen Einfluß auf die Vergabe von Erholungsplätzen?

Mit Hilfe der Einkommensnachweise wird dem Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen und somit die Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele.

Ihr Einkommen hat keinen Einfluß auf die Erholungsplatzvergabe. Um die hohe Nachfrage an Erholungsplätzen in den Ferienzeiten zu koordinieren, werden die Erholungsanträge bis zu den jeweiligen Abgabefristen gesammelt. Bei Überbelegung wird nach familiären Kriterien entschieden.

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Wann finden Mitgliederversammlungen des Sozialwerkes statt?

Unsere Jahresmitgliederversammlung findet regulär im Mai statt. Eine persönliche Einladung erhalten Sie mit der Zusendung unseres jährlichen Erholungsmagazins.

Weitere Termin-Veröffentlichungen finden Sie direkt im Erholungsmagazin, auf unseren Internetseiten unter der Schaltfläche „Termine“ sowie an den fristgemäßen Aushängen in den Einrichtungen der Landesverwaltung.

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Wie kann ich Mitglied im Vorstand des Sozialwerkes werden?

Wir freuen uns über Mitglieder, die sich aktiv in die Arbeit des Sozialwerkes einbringen wollen! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen und Ideen direkt an unsere Geschäftsstelle.

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Geschäftsstelle

Tel.: 0331 866 6809
Fax: 0331 600 1610

E-Mail: info@sozialwerk.brandenburg.de


Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag:
von 10:00 bis 11:00 Uhr

Dienstag:
von 13:00 bis 15:00 Uhr